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Ich habe alle Schutzmaßnahmen getroffen, um eine Infektion mit dem Corona Virus in meiner Praxis zu verhindern und bitte Sie, nur dann einen Termin vor Ort wahrzunehmen, wenn Sie keine Krankheitsanzeichen, die auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen, verspüren. Wir können jederzeit auch kurzfristig auf Termine per Video oder Telefon ohne großen Aufwand umswitchen.

Kostenerstattung
Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für meine Leistungen nicht. Bei privaten Krankenkassen hängt es von Ihrem jeweiligen Vertrag ab, ob und wieviel der Kosten übernommen werden. Die Antworten diesbezüglich erhalten Sie direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse.

Vorteile der
privaten
Finanzierung

1. Keine langen Wartezeiten
Sie umgehen langwierige Formalitäten und bekommen in meiner Praxis zeitnah und ohne bürokratischen Aufwand einen Ersttermin.

​ 2. Bedarfsgerechte Terminierung
Eine privat finanzierte psychologische Beratung wird ausschließlich nach Ihren individuellen Bedürfnissen geplant und gestaltet – und nicht nach den Vorgaben Ihrer Krankenkasse. So sind Häufigkeit und Dauer der Gespräche frei wählbar. Sie entscheiden, wie viele Gespräche Sie in Anspruch nehmen und in welchen Abständen. Sie sind an kein Reglement gebunden. Die Termine werden nach Ihrem Bedarf und Ihren zeitlichen Möglichkeiten vereinbart und können auch in unregelmäßigen Abständen stattfinden. Auch sind Anderthalb- oder Doppelstunden möglich.
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​3. Absolute Vertraulichkeit
Niemand erfährt etwas über Ihre persönlichen Anliegen und Hintergründe. Dies unterscheidet sich in meiner Praxis zu dem sonst üblichen Vorgehen bei Kostenübernahme Ihrer Therapie seitens der Krankenkasse. Da diese dies eine Diagnose mit Krankheitswert und in der Regel eine ausführlichen Begutachtung voraussetzt. Die vergebene Diagnose verbleibt dauerhaft in den Unterlagen der Krankenkasse.

4. Keine Diagnose, Keine Risikozuschläge
Ich schließe mich der Betrachtungsweise der systemischen Therapie an, in der psychische Probleme und Symptome eher als Ergebnis eines gestörten Systems und weniger als Pathologie/Krankheit der Person angesehen werden. Somit verzichte ich auf den klassischen Störungsbegriff und somit auch auf Diagnosen. Dies bedeutet, dass es für Sie keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse gibt und Sie dort nicht als „psychisch erkrankt“ bzw. „psychisch vorerkrankt“ erfasst werden. Wenn Sie eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung abschließen oder in eine andere private Krankenversicherung wechseln möchten, kann das für Sie von Vorteil sein, da Risikozuschläge aufgrund von Psychotherapie entfallen. Auch in anderen Zusammenhängen, wie zum Beispiel bei einer angestrebten Verbeamtung kann es nützlich sein, nicht als „psychisch erkrankt“ erfasst zu sein.

5.  Steuerlich absetzbar
Die anfallenden Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.